Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie informieren, wie der Unterricht für Ihre Kinder vom 1. Februar 2021 an erfolgen wird.
Die täglichen Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zeigen erfreulicherweise erste Wirkungen. Dass die Zahl der Neuinfektionen wieder zurückgeht, hat auch viel mit Ihrem und dem besonnenen Verhalten Ihrer Kinder in der zurückliegenden Zeit zu tun. Mir ist bewusst, was Sie in diesen anstrengenden Tagen leisten. Trotz dieser positiven Entwicklung bewegen sich die Infektionszahlen aber immer noch auf einem zu hohen Niveau. Auch deuten wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, dass verschiedene
Mutationen deutlich infektiöser sind als das uns bisher bekannte Virus. Umso mehr Vorsicht ist momentan geboten – auch in den Schulen.
Deshalb haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin in dieser Woche vereinbart, dass alle geltenden Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden. Über alle Jahrgangsstufen hinweg soll weiterhin so wenig Präsenzunterricht wie möglich stattfinden. Das bedeutet für Ihre Kinder, dass auch in den ersten beiden Februarwochen kein regulärer Schulbetrieb vor Ort stattfinden kann. Das, was aktuell für den Januar gilt, bleibt auch weiterhin bestehen.
Jahrgangsstufen 1 bis 6
Bis zum 14. Februar 2021 bleibt die Präsenzpflicht weiterhin ausgesetzt.
Zur Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, dass nach wie vor so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen. Wenn Sie Ihr Kind zum Beispiel aus beruflichen Gründen nicht zuhause betreuen können, kann es die Schule besuchen. Die Bundesregierung und das Land Hessen haben an die Arbeitgeber appelliert, mehr Homeoffice-Zeiten zu ermöglichen. Bitte treffen Sie Ihre Entscheidung nach wie vor ausschließlich unter Betreuungsaspekten, auch wenn wir wissen, dass die Betreuung Ihrer Kinder parallel zum Homeoffice äußerst herausfordernd sein kann. Bitte machen Sie sich keine Sorgen: Es ist geregelt, dass Ihrem Kind beim Lernen zuhause kein Nachteil entsteht. Das, was in der Schule im Unterricht geleistet wird, entspricht dem, was jeweils im Distanzunterricht geleistet werden kann.
Die Bundesregierung hat zudem die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen (Schulschließungen, Aussetzen der Präsenzpflicht) zehn zusätzliche Kinderkrankentage als „bezahlten Urlaub“ in Anspruch zu nehmen. Ob diese Möglichkeit für Sie besteht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Seit dem 30. März 2020 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß 56 Abs. 1a IfSG einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie wegen des ausgesetzten Unterrichts ihre Kinder selbst betreuen müssen. Das gilt auch, wenn Eltern der dringenden Empfehlung des Landes folgen und die Betreuungsmöglichkeiten in der Schule nicht in Anspruch nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Ab der Jahrgangsstufe 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen)
Bis zum 14. Februar 2021 erhalten diese Schülerinnen und Schüler weiterhin Distanzunterricht, für den die Teilnahmepflicht gilt. Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.
Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Um dies gewährleisten zu können, können Schulen auch mit den Abschlussklassen phasenweise in den Distanzunterricht wechseln.
Wir garantieren die Qualität der Abschlüsse und faire Prüfungen. Im Landesabitur erhalten die Schulen in diesem Jahr in jedem Prüfungsfach einen zusätzlichen Aufgabenvorschlag, damit die Lehrkraft vor Ort nach dem Kenntnisstand der Prüflinge eine entsprechende Vorauswahl treffen kann. Zudem finden die schriftlichen Prüfungen erst nach den Osterferien statt. In den Haupt- und Realschulen sind die Abschlussprüfungen um drei Wochen nach hinten verlegt worden. Die Schülerinnen und Schüler in den Abschluss-klassen aller Bildungsgänge (bis Jahrgang 13) erhalten außerdem die Möglichkeit, in den Osterferien an speziellen Lerncamps teilzunehmen.
Sonderpädagogische Förderung
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese weiterhin in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse in den Jahren 2021 und 2022 unaufschiebbar sind, nicht statt. Dies bedeutet, dass die im Januar und Februar terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (zum Beispiel Klausuren der gymnasialen Oberstufe, die in die Abiturnote einfließen) in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln geschrieben werden können. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.
Zeugnisausgabe
Eine Zeugnisausgabe ist aufgrund der besonderen Bedingungen während der Pandemie ausnahmsweise auch im Februar möglich. In den Abschlussklassen erfolgt weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.
Ein postalischer Versand von Zeugnissen ist ausnahmsweise in Abstimmung mit den Elternvertretungen beziehungsweise in Einzelfällen mit den Eltern oder der volljährigen Schülerin/ dem volljährigen Schüler möglich. Dies gilt zum Beispiel für Fälle von Erkrankungen, Zugehörigkeit zu medizinischen Risikogruppen oder dringendem Bedarf der Vorlage der Zeugnisse. Soweit Einvernehmen besteht, ist die Ausgabe des Zeugnisses ausnahmsweise auch nach Beendigung des Distanzunterrichts möglich.
Ausblick
Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ist ab dem 15. Februar geplant, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht zu beschulen. Das bedeutet: Ihr Kind wechselt zwischen dem Unterricht in der Schule und zuhause. Dafür werden die Klassen beziehungsweise Lerngruppen geteilt, damit der notwendige Abstand von 1,5 Metern im Unterricht eingehalten werden kann.
Wir streben weiterhin an:
– die Jahrgangsstufen 1 bis 6 möglichst früh im März wieder im eingeschränkten Regelbetrieb zu unterrichten.
– Die Klassen ab der Jahrgangsstufe 7 sollen ebenfalls noch im März den Wechselunterricht in Präsenz aufnehmen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, unser oberstes Ziel bleibt auch weiterhin, dass Ihre Kinder so bald wie möglich wieder wie gewohnt in die Schule gehen können. Wann dies sein wird, bestimmen jedoch leider die Infektionszahlen. Damit diese Zahlen auch weiterhin zurückgehen, müssen in den nächsten Wochen Kontakte auch in der Schule vermieden werden.
Im Namen der Hessischen Landesregierung danke ich Ihnen für Ihre Ausdauer und wün-sche Ihnen viel Kraft und Gesundheit für die kommenden Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. R. Alexander Lorz