Um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2 so weit wie möglich einzudämmen, ist es notwendig, Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen bzw. Verdachtspersonen zu identifizieren und den Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) in häuslicher Quarantäne zu beobachten.
Gemäß der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen gilt für folgende Personenkreise ein Betreuungs-/Besuchsverbot:
- Schülerinnen und Schüler, die Kontakt hatten, dürfen den Präsenzunterricht nicht besuchen.
- Solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung unterliegen.
Generell sind Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten und aufgrund der Meldevorgaben gemeldet werden dazu aufgefordert,sich für den Zeitraum von 14 Tagen in ihren Wohnräumen häuslich abzusondern. Dies gilt ab Ihrem letzten Kontakt zu einer positiv getesteten Person.