„Aus Gründen der Rechtsklarheit und des Vorrangs des Landesrechtes hat der Landkreis jetzt entschieden, seine Allgemeinverfügung aufzuheben. Allein gültig sind damit die Regelungen des Landes“, erklärte Bernd Woide in einer Pressemitteilung. Das heißt: Ab Montag, 2. November gilt keine Maskenpflicht mehr an Grundschulen. Gleichwohl empfiehlt der Landkreis auf Grundlage des RKI, auch in Grundschulen im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Somit gelten an der Grundschule Poppenhausen wieder die Regelungen, die bis Mittwoch Gültigkeit hatten.