Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt im Landkreis Fulda gemäß der Allgemeinverfügung ab der Klasse 1.
Als Mund-Nasen-Schutz sind nach der Anlage zu den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie // Stand: Oktober 2020 (auf hessen.de) auch Gesichtsvisiere anerkannt. Das Gesichtsvisier muss allerdings das gesamte Gesicht vollständig abschirmen.
Halbvisiere (sog. Kinnvisiere) sind nicht mehr zulässig.
Das Staatliche Schulamt Fulda fügt an dieser Stelle hinzu, dass auch vollständige Gesichtsvisiere keinesfalls empfohlen werden.