Hygieneplan Grundschule Poppenhausen 3.0

„Schulischer Hygieneplan – Corona“ Stand: 12. August 2020
1. Allgemeine Maßnahmen
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten,
Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns,
Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit,
Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
Mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen halten
(dies gilt nicht innerhalb der festen Lerngruppen).
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die
Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase
fassen.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Betreten der Schule,
vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und vor
dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske)
Die Händehygiene erfolgt durch
a) Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden oder, falls nicht
möglich,
b) Händedesinfektion unter Aufsicht
Öffentlich zugängliche Gegenstände (z.B. Türklinken) möglichst
nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf.
Ellenbogen benutzen.
Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die
Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!
Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen
Personen halten, am besten wegdrehen.
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten
Situationen (ÖPNV) im öffentlichen Raum. Mit einer solchen
Alltagsmaske (textile Bedeckung, Barriere, Behelfsmaske, Schal,
Tuch) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder
Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere
Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so
verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen,
dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist
das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand
nicht erforderlich. Trotz Maske sind die gängigen
Hygienevorschriften weiterhin einzuhalten

2. Raumhygiene: Klassenräume, Aufenthaltsräume und Flure
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im
Schulgebäude ein Abstand von mindestens 1,50 Metern
eingehalten werden. Wo dieses nicht möglich ist, soll die Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Innerhalb der festen Lerngruppen entfällt die Abstand-Regelung.
Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45
Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete
Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter
während des Unterrichts.
Sitzordnungen werden so gestaltet sein, dass kein Face-to-Face-Kontakt besteht.
Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich.
Allen SchülerInnen wird ein fester Sitzplatz zugewiesen.

Buskinder kommen morgens durch den Haupteingang ins Gebäude und
begeben sich nach dem Waschen der Hände (bzw. Desinfektion der
Hände) direkt zum Sitzplatz.
Die restlichen Kinder (Poppenhausen) kommen bitte erst kurz vor
Schulbeginn in die Schule (Haupteingang).

3. Hygiene im Sanitärbereich
In allen Toilettenräumen wurden Flüssigseifenspender und
Einmalhandtücher bereitgestellt, die werden regelmäßig aufgefüllt werden.
Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier stehen bereit.
Am Eingang der Toiletten wird durch einen gut sichtbaren Aushang darauf
hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne
Schülerinnen und Schüler aufhalten dürfen.

4. Infektionsschutz in den Pausen
In den Pausen soll gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird, indem
die SchülerInnen versetzte Pausenzeiten haben bzw. sich in festgelegten
Bereichen aufhalten. Eine Durchmischung der Lerngruppen ist möglichst
zu vermeiden.

5. Infektionsschutz beim Sportunterricht
Sportunterricht, einschließlich des Schwimmunterrichts, findet unter
Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen in Präsenzform statt. Unterricht
und Bewegungsangebote im Freien sind aufgrund des permanenten
Luftaustausches zu favorisieren. Bei der Nutzung von Geräten ist auf die
Einhaltung der Hygieneregeln besonders Wert zu legen. Der Aufenthalt in
den Umkleidekabinen ist so zu organisieren, dass dieser nur kurz
stattfindet. Der Mund-Nase-Schutz ist beim Umkleiden zu tragen.

6. Infektionsschutz beim Musikunterricht
Bis zum 31.01.21 muss auf Gesang und die Nutzung von
Blasinstrumenten in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden.

7. Erteilung des Religionsunterrichts
Bis zum 31.01.21 wird der Religionsunterricht ausschließlich im
Klassenverband erteilt um eine Durchmischung der Lerngruppen zu
vermeiden.

8. Befreiung vom Unterricht für Risikogruppen
Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-
Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind,
unterliegen der Schulpflicht. Es besteht die Möglichkeit einer Befreiung
von der Unterrichtsteilnahme in Präsenzform. Ein ärztliches Attest ist
vorzulegen.

9. Wegeführung
Aufgrund der Enge in den Gängen werden die SchülerInnen jeweils nur in
kleinen Gruppen und in diesen gestaffelt nacheinander durch die Gänge
geschickt.
Zudem soll in den Gängen der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Für den Wartebereich des Schülerverkehrs ist eine Aufsichtsperson
eingeteilt, die dafür sorgt, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort
eingehalten werden.

10. Schulverpflegung und Nahrungsmittelzubereitung
Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im
Unterricht ist nicht zulässig.

11. Meldepflicht
Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen in
Schulen ist dem Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt zu
melden.

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