Nach einem Eilantrag hat das Hessische Verwaltungsgericht heute entschieden, dass die Schulpflicht für die Schülerinnen und Schüler in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule bis zum 03. Mai 2020 außer Vollzug gesetzt wird.
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Nach einem Eilantrag hat das Hessische Verwaltungsgericht heute entschieden, dass die Schulpflicht für die Schülerinnen und Schüler in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule bis zum 03. Mai 2020 außer Vollzug gesetzt wird.