Durch die am Freitag umgesetzte Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes kommt es bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr zu einer Verschärfung der Maskenpflicht.
Die Verschärfung gilt ebenfalls in der Schülerbeförderung, einschließlich dem freigestellten Schulbusverkehr und in den Sammelbeförderungen.
Statt medizinischen Masken wie OP-Masken oder FFP2-Masken sind nunmehr ausschließlich Atemschutzmasken (FFP2-Masken oder vergleichbare) zulässig.