Seit Samstag, 24.04.2021 ist die sog. Notbremse des Bundes in Kraft getreten. dieses Gesetz zum Schutz der Bevölkerung ist bis längstens zum 30.06.21 gültig und sieht folgende Maßnahmen, abhängig von der aktuellen Inzidenz in einem Landkreis vor (siehe Schaubild).
Unter dem folgenden Link finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums vom 23.04.2021