Durchführung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schulen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Bewältigung der aktuellen Pandemie stellt uns auch weiterhin vor große Herausforderungen. Nach den Osterfeien sollen direkt freiwillige Selbsttests an unserer Schule durchgeführt werden. Die Testung erfolgt mittels eines Abstrichs aus dem vorderen Bereich der Nase. Der Test wird unter Anleitung durch die Testperson selbst durchgeführt.

Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen hierzu.

Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen – Schreiben an Schülerinnen, Schüler und Eltern

Einwilligungs- und Datenschutzerklärung

Ablaufdiagramm

Informationen
zu diesem Laienselbsttest von Roche und ein Anleitungsvideo finden Sie unter
https://diagnostics.roche.com/ch/de/article-listing/sars-cov-2-rapid-antigen-test-nasal-self-testing.html

 

Eine kindgerechte Erläuterung der einzelnen
Schritte finden Sie auch unter

https://youtu.be/xi3KGcbcywc

 

Aktuelle Corona-Situation

Es gibt aktuell zwei Corona-Fälle an unserer Schule. Die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Gruppen, die sich in Quarantäne begeben müssen,  wurden bereits durch das Gesundheitsamt informiert. Der restliche Schulbetrieb verläuft nach Plan, da die Gruppen strikt voneinander getrennt sind.

Corona-Selbsttests

Der Landkreis Fulda hat für alle Schülerinnen und Schüler in seiner Zuständigkeit Corona-Selbsttests bestellt. Diese werden voraussichtlich am Donnerstag, 11.03.21 (Gruppe B)  bzw. am Freitag, 12.03.21 (Gruppe A) an die Kinder ausgegeben. Jedes Kind erhält zwei Selbsttests mit Informationsschreiben, dass die Handhabung der Selbsttests beschreibt.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen

– Hinweise für Eltern und Personal –

Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?
Wenn mindestens eines der folgenden Symptome vorliegt
(alle Symptome müssen dabei akut auftreten / Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant):
Fieber ab 38,0°C Bitte auf korrekte Temperaturmessung achten (Eltern)
Trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma) Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns
(nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens)
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist, genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen, kein Ausschlussgrund

Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es / er wieder in die Betreuung oder Schule darf. Für Eltern hat sich in diesem Zusammenhang folgende Faustregel gut bewährt: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“

Benötigt Ihr Kind eine(n) Arzt / Ärztin?
Falls ja, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit Ihrem/ r Hausarzt / -ärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt / -ärztin auf.
Der Arzt / die Ärztin entscheidet über einen Test auf das Coronavirus
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die Einrichtung zwischen Testabnahme und Mitteilung des Ergebnisses nicht besuchen darf.

Ist das Testergebnis positiv, gilt folgende Regelung: Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule wieder besuchen.

Link: Hygieneplan 7.0 Anlage 4

Stand: 1.12.2020

Wechselunterricht ab Montag, 22.02.2021

Der Wechselunterricht an unserer Schule startet voraussichtlich am Montag, 22.02.21. Ob dies tatsächlich erfolgen kann hängt von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

Der Unterricht erfolgt mit reduzierter Gruppengröße, dies bedeutet halbierte Klassengröße. Es werden an unserer Schule zwei Gruppen gebildet: A und B. Zu welcher Gruppe Ihr Kind gehört, bekommen Sie von der Klassenlehrerin mitgeteilt. Ein Wechsel zwischen den Gruppen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Der Unterricht erfolgt im tageweisem Wechsel von Präsenz und Distanzunterricht. Die Unterrichtszeiten sind von der 1. – 4. Stunde (07.35 – 11.05 Uhr). Betreuung im Anschluss bis 12.45 Uhr ist nach schriftlicher Anmeldung möglich.

Die Schülerbeförderung morgens erfolgt nach Plan und mittags fährt um 11.05 und um 12.45 Uhr der Schulbus.

Maskenpflicht

Künftig ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 4 wie auch für Lehrkräfte das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Nach Möglichkeit sind medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP-Masken) zu tragen. Auf regelmäßige Maskenpausen wird geachtet.

Die Masken sind mindestens täglich zu wechseln. Es ist sinnvoll, dass immer ausreichend Masken zum Wechseln vorhanden sind. Gesichts- und Kinnvisiere bieten keinen ausreichenden Schutz und sind daher nicht zulässig.

Eine Notbetreuung für die Tage des Distanzunterrichts wird eingerichtet. Dies ist nur bei dringendem Betreuungsbedarf möglich. An der Notbetreuung kann nur eine begrenzte Anzahl an Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Zur Teilnahme berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

  • eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist durch schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers im Voraus nachzuweisen. (Das Formular können Sie auf der Homepage herunterladen)
  • die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohles (durch das Jugendamt) angeordnet ist.
  • Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht.
  • Ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde.

Regionale Regelungen, je nach Entwicklung der pandemischen Lage, sind vor Ort jederzeit möglich.

Unter diesem Link finden Sie den Plan für das Wechselmodell bis zum Beginn der Osterferien 2021.

Plan Wechselunterricht

Die Bescheinigung über die Berechtigung zur Teilnahme an der Notbetreuung finden Sie hier:

Bescheinigung für Notbetreuung