Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen: Bitte folgenden Link anklicken 🙂

Hygieneplan_6.0 Anlage 4 Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichenneu

Da es teilweise Unsicherheit im Umgang mit leichten Erkältungssymptomen gibt, geben wir folgende Empfehlung:

Bei leichten Erkältungssymptomen (Husten, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns)  bitten wir Sie, dass Ihr Kind zu Hause bleibt bis die Symptome abgeklungen sind. Eine Testung auf Covid-19 ist nicht erforderlich.

Sollte Fieber hinzukommen  ( ab 38 °C) und sich die Symptome verstärken, suchen Sie bitte einen Arzt auf.

Bei leichtem Schnupfen ohne weitere Symptome kann Ihr Kind zur Schule kommen.

Finn stellt sich vor!

Mein Name ist Finn Orthey. Ich bin 24 Jahre alt und studiere im 5. Semester Soziale Arbeit an der Hochschule Fulda. Seit 31. August absolviere ich das im Studium vorgesehene Pflichtpraktikum an der Grundschule Poppenhausen. Ich werde bis März 2021 Teil des Teams sein und mich versuchen wertvoll in dieses einzubringen. In dieser Zeit werde ich Kindern, Lehrer*innen und Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Außerdem werde ich verschiedene Projekte mit den Kindern planen und durchführen.

 

Hygieneplan Grundschule Poppenhausen 3.0

„Schulischer Hygieneplan – Corona“ Stand: 12. August 2020
1. Allgemeine Maßnahmen
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten,
Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns,
Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit,
Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
Mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen halten
(dies gilt nicht innerhalb der festen Lerngruppen).
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die
Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase
fassen.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Betreten der Schule,
vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und vor
dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske)
Die Händehygiene erfolgt durch
a) Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden oder, falls nicht
möglich,
b) Händedesinfektion unter Aufsicht
Öffentlich zugängliche Gegenstände (z.B. Türklinken) möglichst
nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf.
Ellenbogen benutzen.
Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die
Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!
Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen
Personen halten, am besten wegdrehen.
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten
Situationen (ÖPNV) im öffentlichen Raum. Mit einer solchen
Alltagsmaske (textile Bedeckung, Barriere, Behelfsmaske, Schal,
Tuch) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder
Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere
Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so
verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen,
dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist
das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand
nicht erforderlich. Trotz Maske sind die gängigen
Hygienevorschriften weiterhin einzuhalten

2. Raumhygiene: Klassenräume, Aufenthaltsräume und Flure
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im
Schulgebäude ein Abstand von mindestens 1,50 Metern
eingehalten werden. Wo dieses nicht möglich ist, soll die Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Innerhalb der festen Lerngruppen entfällt die Abstand-Regelung.
Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45
Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete
Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter
während des Unterrichts.
Sitzordnungen werden so gestaltet sein, dass kein Face-to-Face-Kontakt besteht.
Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich.
Allen SchülerInnen wird ein fester Sitzplatz zugewiesen.

Buskinder kommen morgens durch den Haupteingang ins Gebäude und
begeben sich nach dem Waschen der Hände (bzw. Desinfektion der
Hände) direkt zum Sitzplatz.
Die restlichen Kinder (Poppenhausen) kommen bitte erst kurz vor
Schulbeginn in die Schule (Haupteingang).

3. Hygiene im Sanitärbereich
In allen Toilettenräumen wurden Flüssigseifenspender und
Einmalhandtücher bereitgestellt, die werden regelmäßig aufgefüllt werden.
Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier stehen bereit.
Am Eingang der Toiletten wird durch einen gut sichtbaren Aushang darauf
hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne
Schülerinnen und Schüler aufhalten dürfen.

4. Infektionsschutz in den Pausen
In den Pausen soll gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird, indem
die SchülerInnen versetzte Pausenzeiten haben bzw. sich in festgelegten
Bereichen aufhalten. Eine Durchmischung der Lerngruppen ist möglichst
zu vermeiden.

5. Infektionsschutz beim Sportunterricht
Sportunterricht, einschließlich des Schwimmunterrichts, findet unter
Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen in Präsenzform statt. Unterricht
und Bewegungsangebote im Freien sind aufgrund des permanenten
Luftaustausches zu favorisieren. Bei der Nutzung von Geräten ist auf die
Einhaltung der Hygieneregeln besonders Wert zu legen. Der Aufenthalt in
den Umkleidekabinen ist so zu organisieren, dass dieser nur kurz
stattfindet. Der Mund-Nase-Schutz ist beim Umkleiden zu tragen.

6. Infektionsschutz beim Musikunterricht
Bis zum 31.01.21 muss auf Gesang und die Nutzung von
Blasinstrumenten in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden.

7. Erteilung des Religionsunterrichts
Bis zum 31.01.21 wird der Religionsunterricht ausschließlich im
Klassenverband erteilt um eine Durchmischung der Lerngruppen zu
vermeiden.

8. Befreiung vom Unterricht für Risikogruppen
Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-
Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind,
unterliegen der Schulpflicht. Es besteht die Möglichkeit einer Befreiung
von der Unterrichtsteilnahme in Präsenzform. Ein ärztliches Attest ist
vorzulegen.

9. Wegeführung
Aufgrund der Enge in den Gängen werden die SchülerInnen jeweils nur in
kleinen Gruppen und in diesen gestaffelt nacheinander durch die Gänge
geschickt.
Zudem soll in den Gängen der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Für den Wartebereich des Schülerverkehrs ist eine Aufsichtsperson
eingeteilt, die dafür sorgt, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort
eingehalten werden.

10. Schulverpflegung und Nahrungsmittelzubereitung
Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im
Unterricht ist nicht zulässig.

11. Meldepflicht
Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen in
Schulen ist dem Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt zu
melden.

Machen den Abflug……..

hieß es am 03.07.2020 für die Viertklässler der Grundschule Poppenhausen.

Die Abschiedsfeier, die aufgrund der Corona-Pandemie am Schulhof und mit Abstand stattfand, war für viele der Schulkinder sehr emotional.

Die Klassenlehrerin der 4. Klasse Frau Melissa Krowas überreichte jedem Schüler und jeder Schülerin das Zeugnis und entließ die Kinder in einen neuen Lebensabschnitt. Als Geschenk gab es einen Apfelbaum, um zu zeigen, wie aus kleinen Schulanfängern große Persönlichkeiten erwachsen.

DANKE an alle, die an dieser Feier mitgewirkt haben und an das ganze Kollegium für die schöne Zeit, die Geduld, die Fröhlichkeit……..

Ministerbrief an die Eltern vom 30.06.2020

Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten zur Organisation des neuen Schuljahres

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

heute möchte ich Sie darüber informieren, wie wir uns als Schulverwaltung die Organisation des neuen Schuljahres 2020/2021 vorstellen. Erlauben Sie mir zu Beginn aber einige persönliche Bemerkungen:

Mir ist bewusst, dass Ihnen und Ihren Familien in den vergangenen Monaten einiges abverlangt wurde. Die Notwendigkeit, das Infektionsgeschehen rund um das Corona-Virus einzudämmen, hat Konsequenzen in sämtlichen Bereichen unseres Lebens nach sich gezogen, die wir uns vor einem halben Jahr alle nicht hätten vorstellen können. Für das, was Sie gemeinsam mit Schulleitungen und Lehrkräften sowie vor allem mit Ihren Kindern und für diese geleistet haben, möchte ich Ihnen meinen Respekt zollen und herzlich Danke sagen.

Jeder Tag, an dem unsere Schülerinnen und Schüler in die Schule gehen können, ist ein guter Tag. Das war und ist ein Leitmotiv bei all unseren Entscheidungen. Jeder Tag in der gewohnten Umgebung bringt den Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität zurück. Die bisher gesammelten Erfahrungen mit dem Schulalltag in Corona-Zeiten helfen uns für das neue Schuljahr, in dem wir einen weiteren großen Schritt hin zu dem bis Mitte März gewohnten Schulleben gehen wollen. Diesen Schritt wollen wir vor allem tun, weil der eingeschränkte Schulbetrieb eine außerordentliche Belastung nicht zuletzt für Sie als Familien und eine große Herausforderung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist.

Denn im Mittelpunkt von Schule und Unterricht stehen neben der Wissensvermittlung vor allem der Austausch mit Gleichaltrigen und das soziale Miteinander. Der persönliche Kontakt der Lehrkraft zu den Schülerinnen und Schülern beeinflusst die Lernmotivation und den Lernerfolg nachhaltig und ist auf Dauer durch nichts zu ersetzen. Daher war die Rückkehr zu einem schulischen Regelbetrieb immer unser oberstes Ziel. Mittlerweile hat sich auch das Infektionsgeschehen insgesamt verlangsamt, weshalb wir – gestützt auf medizinische Empfehlungen und wissenschaftliche Erkenntnisse – das nächste Schuljahr im Regelbetrieb beginnen wollen. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie ist zu erwarten, dass es auch dann weitere Einschränkungen im Schulalltag geben kann. Bedauerlicherweise gibt es für keinen unserer Schritte eine Garantie, die das grundsätzliche Risiko für alle Beteiligten mit völliger Gewissheit ausschließt. Wir sollten aber – vor dem Hintergrund unserer bisherigen Erfahrungen und unter Einhaltung aller notwendigen Regeln – mit Zuversicht das vor uns Stehende angehen und uns, so weit es geht, der Normalität zuwenden.

In den zurückliegenden Wochen hat eine Konzeptgruppe getagt, an der neben Schulleiterinnen und Schulleitern auch Eltern- und Schülervertretern beteiligt waren. Deren Mitglieder haben intensiv über alle relevanten Aspekte und Entscheidungen beraten, die Sie zur Planung des kommenden Schuljahres benötigen. Nachfolgend möchte ich Ihnen nun die zentralen Eckpunkte zur Organisation des Schuljahres 2020/2021 vorstellen.

Bewertung des Infektionsgeschehens

Die Strategie der Hessischen Landesregierung, besonnen mit allen Öffnungsschritten umzugehen, hat Erfolg gezeigt. Durch das umsichtige Verhalten von uns allen ist es gelungen, die Zahl der Corona-Neuinfektionen stark zu verringern und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems stabil zu halten. Somit war es möglich, den Schulbetrieb und den Präsenzunterricht seit dem 27. April schrittweise wiederaufzunehmen. In Kindertagesstätten und Grundschulen ist seit dem 22. Juni das Abstandsgebot von 1,5 Metern bereits aufgehoben. Aufgrund der dortigen Erfahrungen möchten wir dies nach den Sommerferien auch in den anderen Schulformen umsetzen. Ihre Entscheidungen stützt die Hessische Landesregierung dabei stets auf medizinische Empfehlungen und wissenschaftliche Erkenntnisse.

Zielsetzung für das Schuljahr 2020/2021: Regelbetrieb an allen Schulen

Unser Ziel ist es, im kommenden Schuljahr 2020/2021 den Regelbetrieb an allen Schulen wiederaufzunehmen – sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt. Der Präsenzunterricht wird an fünf Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Die Aufhebung des Abstandsgebotes ermöglicht grundsätzlich wieder den Unterricht in allen Klassen- und Fachräumen, d.h. die Schulen können wieder zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem ohne Begrenzung der Gruppengröße zurückkehren.

Ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet auch, dass viele Hygienemaßnahmen weiterhin notwendig sein werden. Grundlegende Hygieneregeln, wie das gründliche Handwaschen sowie regelmäßiges Lüften der Räume, sind daher weiterhin einzuhalten.

Taktgeber aller Entscheidungen bleibt das Infektionsgeschehen. Sollten erneut Einschränkungen des Regelbetriebs nötig sein, können ggf. das Abstandsgebot wiedereingeführt, konstante Lerngruppen gebildet, das Verhältnis von Präsenz- und Distanzunterricht geändert werden oder gar eine örtliche oder landesweite Aussetzung des regulären Schulbetriebs erforderlich sein. Das Pandemiegeschehen lässt sich nicht planen. Bildungsverwaltung und Schulen sind aber auf diese Möglichkeiten vorbereitet.

Befreiung vom Präsenzunterricht

Nach wie vor wird es sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler geben, die beispielsweise aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht am Präsenzunterricht werden teilnehmen können. Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes möglich. Das ärztliche Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben.

Für Schülerinnen und Schüler, die aus o.g. Gründen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, erfolgt bei Bedarf eine Ausstattung mit digitalen Endgeräten, die es ihnen ermöglicht, durch entsprechende Zuschaltung von zuhause aus am Unterricht teilzunehmen.

Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülerinnen bzw. Eltern beim Lernen zuhause

Insbesondere bei der Fortführung des Lernens zuhause ist es von besonderer Bedeutung, dass transparente und regelmäßige Kontakte sowie Rückmeldeprozesse von Lehrkräften mit den Schülerinnen und Schülern und bei Bedarf mit den Eltern sichergestellt werden. So wird es künftig beispielsweise Festlegungen zu wöchentlichen Sprechzeiten, zum Empfang und zur Beantwortung von Nachrichten sowie Richtlinien dafür geben, in welchem Zeitraum Rückmeldungen gegeben und Fragen beantwortet werden müssen.

Leistungsbewertung

Die im häuslichen Lernen erbrachten Leistungen werden bewertet. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind.

Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines Attests ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden, stellen die Lehrerinnen und Lehrer sicher, dass eine direkte Anbindung an den Präsenzunterricht in dem Rahmen hergestellt wird, wie es die technischen Bedingungen vor Ort zulassen. Sofern eine Zuschaltung per Video möglich ist, ist diese Variante zu bevorzugen. Die Nutzung aller gegenwärtig erhältlichen Videokonferenzsysteme ist übergangsweise an Schulen freigegeben. Anderenfalls ist auf eine telefonische Teilnahme am Präsenzunterricht zurückzugreifen. Auf dieser Grundlage ist eine Leistungsbewertung für die betreffenden Schülerinnen und Schüler zulässig.

Hierfür sind auch besondere Formen der Leistungsfeststellung vorzusehen, etwa in der Vereinbarung einer Präsenzzeit in der Schule ohne Lerngruppe, nur mit der Lehrkraft. In diesem Rahmen könnte auch eine Klassenarbeit geschrieben werden.

Ferienangebote

Über die Ferienangebote in den bevorstehenden Sommerferien sind Sie bereits in gesondertem Schreiben informiert worden. Bei Interesse an der Ferienakademie können Sie sich und Ihre Kinder noch bis 5. Juli unter folgendem Link registrieren:

https://kultusministerium.hessen.de/angebote-in-den-ferien/ferienakademie2020

Rückfragen

Wenn Sie Rückfragen zu den Eckpunkten für den Schulbetrieb nach den Sommerferien haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung vor Ort.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

bei allen Entscheidungen hat das Wohlergehen Ihrer Kinder oberste Priorität. Diese Verantwortung vor Augen bin ich guten Mutes, dass wir auch weiterhin gemeinsam die vor uns liegenden Herausforderungen meistern und unseren Schülerinnen und Schülern das zurückgeben können, was bereits vor Corona unsere tägliche Motivation war: eine individuelle Förderung, die jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit gibt, eine erfolgreiche Schullaufbahn zu absolvieren.

Ich danke Ihnen für all Ihr Verständnis, das Sie in den vergangenen Monaten aufgebracht haben, und verbinde dies mit den besten Wünschen für hoffentlich erholsamere Tage in den Sommerferien.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Öffnung der Grundschule ab 22.6.20

Poppenhausen, 15.06.2020

 

An die Eltern der

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 4

Nächster Öffnungsschritt für Grundschulen, Grundstufen der Förderschulen, Grundschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen sowie Grundschulzweige der verbundenen Schulformen und Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen am 22.06.2020

Sehr geehrte Eltern,

das aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisse der Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 machen es möglich, dass die Beschulung der Kinder in den hessischen Grundschulen, den Grundstufen der Förderschulen, den Grundschulzweigen an Kooperativen Gesamtschulen sowie den Grundschulzweigen der verbundenen Schulformen und den Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen weiter geöffnet wird.

Wir freuen uns, dass noch vor den Sommerferien, nämlich ab dem 22.06.2020, alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder täglich die Schule besuchen können. Damit auch hierbei die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, gibt es einige Vorgaben zu beachten.

Die Jahrgänge 1 und 2 verbringen täglich in der Regel vier Unterrichtsstunden (11.05 Uhr), die Jahrgänge 3 und 4 in der Regel täglich fünf Unterrichtsstunden (12.05 Uhr)  in der Schule. Der Schulbus fährt jeweils direkt nach dem Unterricht.

Der inhaltliche Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiterhin auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht sowie der 1. Fremdsprache (Englisch).

Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgänge im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegten Raum sowie einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften.

Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt die Abstandsregelung weiterhin.

Die Notfallbetreuung wird ab dem 22.06.2020 nicht mehr angeboten.

Die allgemeine Betreuung findet im Anschluss an den regulären Unterricht für Hortkinder statt. Weitere Kinder können nur in Ausnahmefällen und nach persönlicher Rücksprache mit der Schulleitung betreut werden.

Dort gilt die Abstandsregel, da es hier zu Kontakten außerhalb der Klasse kommt und eine feste Gruppenbildung wie am Unterrichtsvormittag organisatorisch nicht umsetzbar ist.

Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden.

Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweise auch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll.

Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für unterrichtsersetzende Lernsituationen zu Hause.

Wir freuen uns auf die Kinder, bedanken uns für die bisherige gute Zusammenarbeit und für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Sofern Sie noch Fragen haben, stehen wir dafür gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

A. Niebling (Schulleitung)

Allgemeine Hinweise:

Klasse 1:

Unterrichtsbeginn:   07.35 Uhr

Unterrichtsende:      11.05 Uhr

 

Klasse 2a:

Unterrichtsbeginn:   07.50 Uhr  !!!

Unterrichtsende:      11.20 Uhr

 

Klasse 2b:

Unterrichtsbeginn:   08.20 Uhr

(Buskinder fahren wie gewohnt nach Plan und werden zuvor in der Klasse betreut, können aber auch um 8.20 Uhr privat zur Schule gebracht werden)

Unterrichtsende:      12.05 Uhr

 

Klasse 3:

Unterrichtsbeginn:   07.35 Uhr

Unterrichtsende:      12.05 Uhr

 

Klasse 4:

Unterrichtsbeginn:   07.35 Uhr

Unterrichtsende:      12.05 Uhr

  • Die Schülerinnen und Schüler gehen weiterhin durch den Haupteingang direkt in ihr Klassenzimmer und waschen dort gründlich die Hände bzw. nutzen das Desinfektionsmittel im Eingangsbereich (unter Aufsicht)
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin erforderlichMit Ausnahme der entfallenden Abstandsregel innerhalb des Klassenraums ist der Corona-Hygieneplan der Grundschule weiterhin gültig
  • Der Schulbus fährt jeweils direkt nach Unterrichtsende

 

 

Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 22. Juni 2020

Ab dem 22. Juni 2020 wird für alle Jahrgänge der Grundschule wieder täglich Unterricht in der üblichen Klassenstärke stattfinden.  Das Abstandsgebot im Sinne der vorgegebenen Mindestabstände im Klassenraum wird ab dem 22. Juni 2020 aufgehoben. Genauere Informationen zu den Schulzeiten, Busplänen und Betreuung folgen am Montag.

 

Allgemeine Regelung zur Leistungsbeurteilung und -bewertung

Allgemeine Regelung zur Leistungsbeurteilung und -bewertung

Schülerinnen und Schüler mussten bzw. müssen dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, also Grundschulen bis zum 18.05./02.06.2020 fernbleiben. Für diesen Zeitraum ist keine Grundlage für eine Benotung (Leistungsbeurteilung nach § 73 Abs. 2 HSchG) gegeben.

Deshalb erfolgt nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs am 18.05./ 02.06.2020 keine Benotung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit selbst angeeignet haben.

Notwendig wird es indessen sein, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus der Zeit des heimischen Lernens im Unterricht aufgreifen und vertiefen. Die Lehrkräfte werden den Kindern Rückmeldung über ihren Lernstand- und fortschritt geben. Nach einer solchen Phase der Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt mittelbar Gegenstand von Leistungsnachweisen in Form kleinerer Lernkontrollen werden. Ebenso ist es unter pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die während des heimischen Lernens erbracht wurden, entsprechend zu berücksichtigen, indem diese Leistungen positiv in die Gesamtbetrachtung einfließen.

Das Zeugnis am Ende des Schuljahres weist den Leistungsstand aus, der während des gesamten Schuljahres erreicht wurde. § 19 Abs. 1 VOGSV sieht vor, dass Fachnoten, die zum Ende des Schuljahres erteilt werden, die Leistungen der Schülerin oder des Schülers des gesamten Schuljahres unter Berücksichtigung der individuellen Lernentwicklung zugrunde zu legen sind, wobei der erreichte Leistungsstand am Ende des Schuljahrs den Schwerpunkt bildet.

Die Zeugniserteilung erfolgt am letzten Tag des Präsenzunterrichtes vor den Sommerferien.