An alle
Eltern und Erziehungsberechtigten
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Sie alle konnten in den vergangenen Tagen verfolgen, wie sich die Infektionszahlen weiter erhöht haben. Bislang ist es nicht gelungen, die zweite Corona-Welle zu brechen. So haben sich am Sonntag die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin auf zusätzliche, umfassende Maßnahmen in vielen Bereichen des öffentlichen
Lebens verständigt, welche auch den Schulbetrieb betreffen.
Mit Disziplin der gesamten Schulgemeinde und strengen Hygienekonzepten konnten unsere Schulen bisher in hohem Maße Präsenzunterricht durchführen, der für den Lernerfolg, die Bildungsgerechtigkeit und das soziale Miteinander von größter Bedeutung ist.
Wo das aufgrund des Infektionsgeschehens nicht mehr möglich war, wurde Wechselunterricht mit Distanzlernen durchgeführt. Die Zahlen, die jeden Tag von uns erhoben werden, haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Schulen keine Corona-Hotspots sind. Dennoch sind jetzt zur nachhaltigen Eindämmung der Pandemie besondere Maßnahmen
gefordert, über die wir Sie informieren möchten. Bis zum letzten Schultag, Freitag, dem 18. Dezember 2020, gilt folgendes:
Am Montag, dem 14. Dezember 2020, sowie am Dienstag, dem 15. Dezember
2020, finden der Unterricht und die Ganztagsangebote in allen Klassenstufen nach den jeweils bestehenden Regeln wie bisher statt.
Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis zum letzten Schultag, am Freitag,
dem 18. Dezember 2020, gelten für alle Jahrgangsstufen folgende Regelungen:
Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut
werden. Daher können sie je nach Ihrer Entscheidung als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte (volljährige Schülerinnen und Schüler treffen die Entscheidung selbst) dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. In jedem Falle bitten wir Sie, die Entscheidung der Schule mitzuteilen, insbesondere wenn Ihr Kind am Präsenzunterricht und am Ganztagsangebot teilnehmen soll. Die Entscheidung gilt für alle drei Tage, vom Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis Freitag, dem 18. Dezember 2020, einheitlich.
Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht
ist nicht möglich. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.
Klausuren Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden zwischen dem 16. und 18. Dezember 2020 nicht statt. Eine Ausnahme gilt für Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen, welche für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbar sind. Diese dürfen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Abstandsregeln in der Schule stattfinden. Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler hierüber gesondert. Für diesen Fall gilt die Aufhebung der Präsenzpflicht nicht.
Mit Blick auf den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien bedeutet dies, dass die Regelungen für die Betreuung zunächst auch für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 gültig sind. Sollten sich Änderungen aufgrund einer neuen Infektionslage Anfang Januar ergeben, werden Sie rechtzeitig informiert werden.
Unterrichtsstart nach den Weihnachtsferien
Der 1. Schultag nach den Weihnachtsferien ist weiterhin für den 11. Januar 2021 vorgesehen. Aufgrund der Dynamik des Infektionsgeschehens kann es zu organisatorischen Anpassungen des Schulbetriebs kommen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin planen, am 5. Januar 2021 zu einem erneuten Treffen zusammenzukommen. Wir halten Sie zu möglichen Veränderungen auf dem Laufenden und informieren Sie über unsere Internetseite
www.kultusministerium.hessen.de.
Ich möchte mich bei Ihnen nochmals herzlich für den außerordentlichen Einsatz bedanken, den Sie als Eltern oder Elternvertretungen in dieser herausfordernden Zeit mit Ihren Kindern und zusammen mit unseren Schulen geleistet haben. Wir erleben seit März eine Ausnahmesituation. Auch dank Ihrer Hilfe und Unterstützung konnten wir den Schulbetrieb
bisher weitgehend aufrechterhalten. Wir hoffen jetzt alle, dass die verschärften Regeln des Lockdowns bald zum Erfolg führen werden.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten
Start ins neue Jahr – bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz